Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Präambel

Der CannaKing.Club e.V. ist ein Cannabis Social Club (Anbauvereinigung; im Folgenden nur: „CSC“) die sich der kontrollierten und risikoorientierten Abgabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial verpflichtet ist. Zweck dieses Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes ist die Einhaltung der Verpflichtungen des KCanG durch die Implementierung von Maßnahmen und Schutzmechanismen um den Jugendschutz und Suchtprävention sicherzustellen sowie einen nicht gesundheitsgefährdende Konsum zu ermöglichen.

Präventionsbeauftragter

Der Präventionsbeauftragte steht Mitgliedern des CSC als Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung. Er stellt sicher, dass durch die Anbauvereinigung geeignete Maßnahmen zur Erreichung eines umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie zur Suchtprävention getroffen werden. Insbesondere bringt der Präventionsbeauftragte seine Kenntnisse bei der Erstellung des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts ein und stellt dessen Umsetzung sicher.

Zum Nachweis der Beratungs- und Präventionskenntnisse hat der Präventionsbeauftragte eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung sowie regelmäßigen Auffrischungsschulungen (mindestens alle drei Jahre) entsprechend dem KCanG zu erbringen.

Der Präventionsbeauftragte steht allen Mitgliedern des CSC als Beratungsperson zur Verfügung. Der aktuelle Präventionsbeauftragte ist:

  • Herr Michel Johannes Kötter
  • Telefon: +4917681023217
  • Email: michel@cannaking.club
  • Erreichbarkeit: Mo-Fr 10:00 bis 18:00 Uhr

Stellt der Präventionsbeauftragte Mängel und/oder Verbesserungsbedarf beim bestehenden Jugend-, Gesundheits- oder Suchtpräventionsschutz des CSC fest, hat er den Vorstand des CSC unverzüglich zu informieren.

Der Präventionsbeauftragte kann dem Vorstand des CSC Weisungen erteilen, einzelnen Mitgliedern kein Cannabis und/oder Vermehrungsmaterial abzugeben, wenn er nach seinem Ermessen der Auffassung ist, dass eine schädliche Entwicklung in Bezug auf den Cannabiskonsum eingetreten ist oder konkrete Anhaltspunkte für eine solche schädliche Entwicklung vorhanden sind.

Der Präventionsbeauftragte hat regelmäßig die Mitgliederliste zu überprüfen, ob entgegen der Satzung Minderjährige Mitglied des CSC sind. Sollte dies der Fall sein, hat er unverzüglich den Vorstand zu informieren, damit diese Mitglieder aus dem CSC ausgeschlossen werden.

Der Präventionsbeauftragte überprüft regelmäßig die Anbaufläche im Hinblick auf die eingesetzten Materialien und den Zustand der Pflanzen im Hinblick darauf, ob gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf die Mitglieder – über den Cannabiskonsum als solchen hinaus – ausgehen. Sollte dies der Fall sein, hat er den Vorstand unverzüglich zu informieren und mit dem Vorstand die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um gesundheitsgefährdende Auswirkungen zu verhindern.

Der Präventionsbeauftragte soll regelmäßig die Menge des abgegebenen Cannabis anhand der Abgabelisten überprüfen und Mitglieder, die regelmäßig mehr als 25 Gramm pro Monat abholen, halbjährlich zu einem Beratungsgespräch bitten, um mit ihnen über ihren aktuellen Cannabiskonsum zu sprechen sowie um sicherzustellen, ob diese Personen schon eine Sucht entwickelt haben oder konkrete Anhaltspunkte vorhanden sind, dass eine Suchtentwicklung droht. Er hat die Mitglieder aufzuklären und zu beraten und in geeigneten Fällen den Mitgliedern eine Beratung bei einer Suchtpräventionsstelle anzubieten.

Kooperation mit der Suchtpräventionsstelle

Der CSC und der Präventionsbeauftragte arbeiten mit folgender Suchtberatungsstelle zusammen:

  • Die Boje – Suchtberatung und Behandlung
  • Brauhausstieg 15-17, 22041 Hamburg
  • Telefonnummer: +4940444091 oder +49407314949
  • Erreichbarkeit: Mo-Fr 10 bis 18 Uhr

Alle Mitglieder können sich an die oben genannte Suchtberatungsstelle kostenfrei wenden, um sich professionell über Gesundheitsrisiken des Konsums von Cannabis, das aktuelle Konsumverhalten sowie über Suchtrisiken bzw. Konzepte und Maßnahmen zur Konsumreduzierung beraten zu lassen.

Der CSC unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung vom Cannabiskonsum. Weist das Mitglied eine professionelle Beratung nach und teilt das Mitglied danach dem CSC den Wunsch mit, in Zukunft weniger konsumieren zu wollen, wird der CSC auf Wunsch des Mitglieds die Höchstabgabemenge für Cannabis pro Tag und/oder pro Monat auf die vom Mitglied gewünschte Menge reduzieren. Diese Erklärung ist mindestens für drei Monate gültig und auch auf Wunsch des Mitglieds nicht widerrufbar. Die zukünftigen Mitgliedsbeiträge, sofern sie an die Menge der Abgabemenge gekoppelt sind, werden vom CSC reduziert.

Sollte das Mitglied nach Ablauf der Drei-Monatsfrist die Höchstabgabemenge wieder erhöhen wollen, hat er zunächst mit dem Präventionsbeauftragten und/oder der Suchtberatungsstelle zu sprechen.

Jugendschutz

Entsprechend der Satzung dürfen Minderjährige nicht Mitglied des CSC werden. Nichtmitgliedern ist der Zugang zu den Räumlichkeiten des CSC untersagt.

Die Höchstabgabemengen für Personen unter 21 Jahren (maximal 25 Gramm am Tag bzw. 30 Gramm im Monat) sind strengstens einzuhalten.

Es darf keinesfalls Cannabis mit einem höheren THC-Gehalt als 10 Prozent oder mehr an Personen unter 21 Jahre abgegeben werden. Bestehen Zweifel am THC-Gehalt, ist das Cannabis nicht abzugeben.

Die Abgabe von Vermehrungsmaterial an Minderjährige ist untersagt.

Die Abgabe von Cannabis sowie Vermehrungsmaterial ist ausschließlich in neutralen Verpackungen zulässig.

Der Präventionsbeauftragte hat Mitglieder, die jünger als 21 Jahre alt sind, besonders zu beobachten und mit ihnen das Gespräch zu suchen, um mit ihnen über den Konsum sowie Reduzierung des Konsums zu sprechen. Er hat ihnen die Beratung bei der Suchtberatungsstelle zu empfehlen und ihnen anzubieten, den Termin für sie zu vereinbaren.

Die Abstandsflächen (200m zu Schulen, Kitas etc.) werden eingehalten. Der Konsum von Cannabis ist auf dem befriedeten Besitztum sowie im Sichtbereich (ab 100 Metern zum CSC besteht nach dem KCanG keine Sicht mehr) untersagt.

Gesundheitsschutz

Jede Ernte von Cannabis und jede Sorte von Cannabis wird untersucht auf gesundheitsgefährdende Stoffe sowie den THC-Gehalt. Erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse und nur wenn diese unbedenklich sind, darf das Cannabis an Mitglieder abgegeben werden.

Die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln ist – soweit möglich – zu unterlassen.

Cannabis darf nur in seiner reinen Form abgegeben werden. Es ist unzulässig, Cannabis zu verarbeiten oder mit Zusätzen zu versehen.

Beim Anbau sind hygienische Grundregeln einzuhalten:

  • Hände sind vor und nach der Tätigkeit beim Anbau und Abgabe mit Handwaschmittel zu waschen.
  • Bekleidung hat sauber zu sein; gegebenenfalls sind Ganzkörperanzüge zu tragen.
  • In den Anbau- und Abgaberäumen dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe gelagert werden. Es darf in diesen Räumen ebenfalls nicht geraucht werden.

Das Cannabis ist sicher trocken zu lagern, insbesondere in einem gesicherten Behältnis (Tresor, Schrank etc.). Vor der Abgabe ist das Cannabis optisch auf (schädliche) Veränderungen (z.B. Schimmelbildung und/oder Schädlingsbefall) zu prüfen, bevor es abgegeben wird.

Suchtprävention

Der Präventionsbeauftragte hat zu versuchen, mit den Mitgliedern in der Abgabestelle Kontakt aufzunehmen und mit ihnen über den Konsum zu sprechen.

Sollten Anhaltspunkte für eine bestehende Sucht und/oder konkrete Anhaltspunkte für eine anfängliche Sucht bestehen, hat der Präventionsbeauftragte das Gespräch mit dem Mitglied zu suchen, ihm Informationsmaterial auszuhändigen, ihm eine Beratung bei einer Suchtberatungsstelle zu empfehlen sowie mit ihm zu besprechen, ob das Mitglied nicht eine freiwillige und verbindliche Reduzierung der täglichen bzw. monatlichen Abgabemenge wünscht.

Informationen

Der CSC stellt den Mitgliedern Informationsmaterial über den Konsum von Cannabis, seine Risiken, die Suchterkennung und -Prävention sowie über Möglichkeiten der Konsumreduzierung zur Verfügung.

Informationsmaterial nach Absatz 1 wird als Flyer, Newsletter, E-Mail sowie – falls vorhanden – auf der Website des CSC den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Der Präventionsbeauftragte steht als Ansprechpartner zur Verfügung, um über die Risiken des Cannabiskonsums zu sprechen.

Der CSC kann zusätzlich vereinsinterne Informationsveranstaltungen (in Präsenz sowie digital) durchführen, um die Mitglieder aufzuklären.

Schlussbestimmungen

Im Übrigen gelten die Vorschriften des CanG sowie KCanG.

Dieses Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ist regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf seine Aktualität und Anpassungsbedarf zu überprüfen. Der Präventionsbeauftragte ist in die Überprüfung einzubeziehen.

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