Beitragsordnung des CannaKing.Club e.V.

Präambel

Die Satzung des CannaKing.Club e.V. sieht die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Zuschlägen vor. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die ordentliche Mitgliederversammlung vom 10.06.2024 nachstehende Beitragsordnung erlassen.

Beschlüsse

Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge gelten bis zur Änderung dieser Beitragsordnung. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen nach § 3 der Beitragsordnung befreit. Gründungsmitglieder sind von der Pflicht zu Zahlung des Beitrags nach § 3 der Beitragsordnung befreit.

Fälligkeit, Lastschrift, Zahlungsverzug

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich. Mitgliedsbeiträge und Zuschläge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen oder in bar bezahlt. Das Mitglied hat für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeweiligen Monats fällig. Auf Wunsch des Mitglieds können die Mitgliedsbeiträge quartalsweise bezahlt werden, jeweils zu 5 Werktag des Quartals.

Bei Zahlungsverzug (Mitgliedsbeiträge, Zuschläge) hat das Mitglied 10 Euro Strafe zu zahlen. Darüber hinaus hat das Mitglied dem Verein sämtliche mit der Beitragseinziehung verbundenen Kosten (Inkasso und/oder Anwaltskosten) zu erstatten. Rücklastschriften werden mit 15 Euro berechnet; mindestens jedoch in Höhe der tatsächlichen Kosten.

Beitragshöhe

Jedes Mitglied hat einen Eintrittsbeitrag in Höhe von 50 Euro zu zahlen. Der Monatsbeitrag nach Absatz 2 entfällt im ersten Monat. Der monatliche Beitrag beträgt 50 Euro. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, egal aus welchem Grund, werden die Mitgliedsbeiträge und eventuelle Guthaben nicht erstattet.

Zuschläge für die Abgabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial

Pro Gramm Cannabis werden Zuschläge zu den Mitgliedsbeiträgen erhoben:

  • Cannabis der Qualitätsstufe I: 4,00€ pro Gramm
  • Cannabis der Qualitätsstufe II: 5,50€
  • Cannabis der Qualitätsstufe III: 6,00€
  • Cannabis der Qualitätsstufe IV: 6,50€

Pro Gramm Haschisch werden Zuschläge zu den Mitgliedsbeiträgen erhoben:

  • Haschisch der Qualitätsstufe I: 2,00€
  • Haschisch der Qualitätsstufe II: 2,50€
  • Haschisch der Qualitätsstufe III: 3,00€
  • Haschisch der Qualitätsstufe IV: 4, 00€

Stecklinge werden an Mitglieder sowie Nichtmitglieder zu jeweils 10€ abgegeben. Samen werden an Mitglieder sowie Nichtmitglieder zu jeweils 8€ abgegeben. Die Zuschläge sind sofort fällig.

Umsatzsteuer

Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich netto. Sollte das Finanzamt die Mitgliedsbeiträge für umsatzsteuerbar und -pflichtig halten, haben die Mitglieder unverzüglich nach Aufforderung des Vereins die Umsatzsteuer bis zur Verjährungsgrenze nachzuzahlen.

Vereinskonto

Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen und zusätzliche Entgelte sind nur auf das nachstehend bezeichnete Vereinskonto zu leisten:

  • Kreditinstitut: Hamburger Sparkasse
  • IBAN: DE61 2005 0550 1505 2244 67
  • BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Mitglieds und Grund der Zahlung

Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

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