Ein Cannabis Social Club (CSC) ist eine Anbaugemeinschaft von Cannabisnutzern, die ihren Eigenbedarfsanbau gemeinschaftlich, ohne Gewinnabsichten organisieren. In der Pressemitteilung, veröffentlicht am 12.04.2023, vom Bundesgesundheitsministerium “Eigenanbau und Modellversuch – Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis” wird in Aussicht gestellt, dass mit einer künftigen Gesetzesänderung nicht-gewinnorientierte Anbauvereine in Deutschland ermöglicht werden sollen. Dies wird durch den Kabinettsentwurf eines Cannabisgesetzes vom 11.08.2023 konkretisiert. Am 23.02.2024 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet. Zum Zeitpunkt der Gründung des CannaKing.Club ist der Anbau, Handel und Erwerb von Cannabis in Deutschland verboten. Der Verein handelt jederzeit im Einklang mit der geltenden Rechtslage. Der Anbau sowie die Weitergabe – jeweils innerhalb der Grenzen des rechtlich Zulässigen – wird erst nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erfolgen.
Der Verein ist auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Mittel des Vereins dürfen nur nach Vorgaben dieser Satzung verwendet werden. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an dem Vereinsvermögen.
Die Organe des Vereins sind: