Mitwirkungspflicht

Gemeinsam Verantwortung tragen - Ihr Beitrag zum Erfolg unseres Vereins

Mitwirkungskonzept

des Cannabis Social Club „CannaKing.Club e.V."

Präambel

Der Cannabis Social Club „CannaKing.Club e.V." verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Nach § 17 Abs. 2 KCanG sind alle Mitglieder verpflichtet, beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitzuwirken. Mit diesem Konzept legen wir dar, wie die Mitwirkung der Mitglieder konkret organisiert, dokumentiert und überwacht wird.

§ 1 Grundsätze der Mitwirkung

Verpflichtung: Jedes Mitglied ist verpflichtet, regelmäßig an Tätigkeiten mitzuwirken, die unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Anbau, der Verarbeitung oder der Organisation des Vereins verbunden sind.

Vielfalt der Aufgaben: Die Mitwirkung umfasst sowohl praktische Tätigkeiten im Anbau als auch organisatorische, dokumentarische und hygienische Aufgaben.

Rotation & Fairness: Aufgaben werden nach einem Rotationsprinzip verteilt, um eine gleichmäßige Beteiligung sicherzustellen.

Nachweisbarkeit: Jede Mitwirkung wird erfasst und ist für die Behörden nachvollziehbar dokumentiert.

§ 2 Mitwirkungsbereiche

(1) Unmittelbar mit dem Anbau verbundene Tätigkeiten

Diese Tätigkeiten unterstützen den ordnungsgemäßen Ablauf des Vereinslebens. Sofern sie unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Anbau, der Dokumentation oder der Aufrechterhaltung der gesetzlichen Pflichten des CSC verbunden sind (z. B. Hygiene, Verwaltung, Inventur, Abgabeprotokolle), können sie auf die verpflichtende Mindestmitwirkungszeit angerechnet werden.

a) Hygiene & Organisation

  • Einhaltung und Kontrolle der Hygienestandards (z. B. Tragen von Schutzkleidung)
  • Reinigung der Vereins- und Verwaltungsräume sowie der Anbauräume
  • Mithilfe bei der Lagerkontrolle (Temperatur, Feuchtigkeit, Verschlusskontrolle)
  • Teilnahme an regelmäßigen Hygieneschulungen

b) Verwaltung & Dokumentation

  • Eintragungen in die Mitwirkungsliste (Name, Datum, Tätigkeit, Dauer)
  • Unterstützung bei der Mitgliederverwaltung (Ausweiskontrollen, Abgabeprotokolle)
  • Mitwirkung bei Inventuren (Materialien, Werkzeuge, Substrate)
  • Unterstützung bei der Erstellung und Ablage von Informationsmaterialien

c) Prävention & Vereinsleben

  • Teilnahme an Präventionsveranstaltungen und Schulungen
  • Mitorganisation von Mitgliederversammlungen und Informationsabenden
  • Unterstützung bei Aufklärungskampagnen zum Gesundheits- und Jugendschutz

§ 3 Einsatzplanung

Die Mitwirkung erfolgt nach einem monatlichen Plan, der vom Vorstand in Absprache mit den Mitgliedern erstellt wird.

Jedes Mitglied erbringt mindestens 6 Stunden Eigenleistung pro Jahr.

Vorstand Olaf Mauer ist als hauptverantwortliche Person für die Koordination der Mitwirkungsplanung zuständig.

§ 4 Dokumentation

Jede Tätigkeit wird in einer Mitwirkungsliste erfasst (Name, Datum, Tätigkeit, Dauer).

Die Dokumentation wird vom Vorstand geprüft und mindestens 3 Jahre archiviert.

§ 5 Schulung & Einweisung

Jedes Mitglied erhält zu Beginn eine Einweisung in Sicherheits-, Hygiene- und Jugendschutzstandards.

Regelmäßige Auffrischungsschulungen sind verpflichtend.

Teilnahme wird dokumentiert und als Nachweis hinterlegt.

§ 6 Kontrolle & Sanktionen

Die Einhaltung der Mitwirkungspflicht wird durch den Vorstand regelmäßig überprüft.

Bei Verstößen erfolgt eine gestufte Sanktion:

  • Erinnerung / Ermahnung
  • Schriftliche Abmahnung
  • Ausschluss aus dem Verein bei wiederholter Nichtmitwirkung

Der Vorstand dokumentiert sämtliche Sanktionen nachvollziehbar.